Aktuelles

Die Praxis ist umgezogen

Wir haben zum 08.04.24 die neue Praxis im Ärztezentrum MEDiCUM in der Heinrich-Hertz-Straße 2 in Sontheim geöffnet. Neben modernsten Räumen erwartet Sie endlich auch ein barrierefreier Zugang.

Das elektronische Rezept

Die Bereitschaft elektronische Rezepte auszustellen ist seit 1.1.24 von kassenärztlichen Praxen vorzuhalten.

Wie funktioniert das eRezept?
Der größte Unterschied besteht darin, dass das eRezept digital unterschrieben wird. Durch den Wegfall der händischen Unterschrift ist das eRezept nicht mehr an das Papier gebunden. Es kann entweder auf einem cloud-Server gespeichert werden, dann kann Patient es in der Apotheke mit Hilfe einer Krankenkassen-App oder nur mit der elektronischen Gesundheitskarte abholen. Es kann auch ausgedruckt werden, hier wird ein QR-Code erstellt, der ebenfalls in digitaler Form weitergegeben werden kann.

Wozu braucht man das eRezept?
Das eRezept soll vor allem telemedizinische Beratungen unterstützen, es vermeidet auch Wege für Patienten und Apotheken. Und bereits im Moment der Erstellung ist die Verordnung für die Krankenkasse einsehbar.

Was mache ich, wenn ich ein eRezept möchte?
Sie müssen bereits akkreditierter Patient bei uns sein, dann sagen Sie uns bei der Rezeptbestellung Bescheid. Unter Umständen dauert die Erstellung etwas länger, da eRezepte nur am jeweiligen Arbeiotsplatz des signierenden Arztes/ der Ärztin ausgestellt werden können.

auf genderspezifische Benennungen wurde der besseren Lesbarkeit wegen weitestgehend verzichtet.

Übernahme von Patienten in die hausärztliche Betreuung

Momentan ergeben sich viele Nachfragen nach Übernahme der hausärztlichen Betreuung durch Praxisschliessungen ohne Nachfolger.
Übernahmen der hausärztlichen Betreuung sind derzeit in gewissem Umfang möglich.
Vorrang haben Patienten, die ohne hausärztliche Versorgung sind. Notfallbehandlungen bei akuten Erkrankungen finden natürlich immer statt.
Wir versuchen die Dringlichkeit der Aufnahme durch einen Fragebogen zu erfassen. Entlang dieser Dringlichkeit bemühen wir uns um erste Kennenlerngespräche.
Übernahmen in die hausärztliche Versorgung erfolgen typischerweise im Rahmen de Teilnahme an einem Hausarztvertrag.
Natürlich kann eine versorgungssichernde Verordnung von Dauermedikamenten oder eine Behandlung akuter Beschwerden auch ohne aktuellen Hausarzt erfolgen. Grundsätzlich liegen die Therapiehoheit und die Budgetverantwortung hier beim verschreibenden Arzt.
Wunschuntersuchungen, deren Notwendigkeit sich nicht aus einem Beratungsgespräch ergeben hat, sind grundsätzlich Selbstzahlerleistungen.
Wunschpräparate "aut idem" können nach Verordnung auf einem Privatrezept bei der Krankenkasse eingereicht werden, erstattet wird dann der Betrag, den das rabattierte Präparat gekostet hätte.

Wenn Sie uns mit Erkältungssymptomen besuchen möchten bitten wir unbedingt um telefonische Anmeldung, um Kontakte zwischen infektiösen und immunschwachen Patienten zu minimieren..
In der Terminsprechstunde nachmittags gibt es Termine nur nach vorheriger Anmeldung.

Anmeldung zur Sprechstunde

Die Akutsprechstunde startet ab 8h30,die telefonische Annahme von Akutpatienten endet vormittags um 11h30Uhr. Wir versuchen die Wartezeit innerhalb der Praxis für Sie zu minimieren. Bitte melden Sie sich unbedingt telefonisch an. Für spezielle Kontaktanlässe wie Rehabilitationsanträge, Anträge zur Anerkennung von Behinderungen oder für Selbstzahlerleistungen wie Patientenverfügungen oder andere spezielle Beratungstermine geben sie diese Anlässe bitte bei der Terminanmeldung an.
Echte Notfälle wie Verletzungen, Atemnot, Bauchschmerzen, Herzbeschwerden oder fieberhafte Erkrankungen werden während der gesamten Öffnungszeiten immer angenommen.

Änderung bei den Vorsorgeuntersuchungen

In der Sitzung des gemeinsamen Bundesausschusses vom 29.03.19 wurde mit Gültigkeit zum 01.04.19 eine Änderung im Bereich der Gesundheitsvorsorgeuntersuchung beschlossen.
Künftig kann einmalig zwischen dem 18. und 35. Geburtstag eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt werden, diese beinhaltet eine körperliche Untersuchung und gründliche Anamneseerhebung. Laborleistungen erfolgen bei Risikokonstellationen wie Übergewicht, Bluthochdruck oder familiären Belastungen, es werden neben dem Nüchternblutzucker und einer Urinalanalyse jetzt neu das gesamte Lipidprofil Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin und Triglyzeride bestimmt.
Nach dem 35.Lebensjahr wird die Gesundheitsuntersuchung alle 3 Jahre von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, dann aber immer mit dem genannten Laborprofil.
Ausnahme ist weiterhin die Gesundheitsuntersuchung im Hausarztvertrag z.B. der AOK, die jährlich und mit einem größeren Laborprofil durchgeführt wird.

Diskretion und Hygiene

Da unsere Anmeldung räumlich eingeschränkt ist bitten wir alle Patienten einen diskreten Abstand zu dem Gespräch an der Anmeldung zu wahren und sich weder vorzudrängeln noch uns an den wartenden Patienten vorbei Informationen zuzurufen. Aus hygienischen Gründen bitten wir weiterhin Untersuchungsproben nicht auf den Tresen, sondern auf Aufforderung an den dafür vorgesehenen Platz zu stellen. Patienten müssen weiterhin einen geeigneten Mund-Nase-Schzu tragen.

Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Ab dem 25.05.18 gelten strengere Datenschutzrichtlinien. Beachten Sie daher für die Benutzung dieses Internetangebotes die neue Datenschutzerklärung

Pflicht zur Vorlage der eGK

Bitte beachten Sie, dass für eine Behandlung die elektronische Gesundheitskarte vorgelegt werden muss. Sind Sie (noch) nicht im Besitz einer Gesundheitskarte, dann kümmern Sie sich bitte darum, dass Ihre Krankenkasse uns eine Versicherungsbestätigung, zum Beispiel per Fax, zusendet. Haben Sie diese bei Behandlungsbeginn nicht vorliegen, dann muss Ihnen die Behandlung privat nach der Gebührenordnung für Ärzte mit dem zulässigen Hebesatz abgerechnet werden. Kassenrezepte können ohne Vorlage einer Versichertenkarte ebenfalls nicht ausgestellt werden.
Wenn Sie hierfür Ihre Krankenversicherung kontaktieren achten Sie bitte auf eine nicht nur bis zum aktuellen Tag gültige Versicherungsbestätigung, da Sie sonst für jeden neuen Behandlungstermin eine weitere Bestätigung anfordern müssen.
Leider dürfen nur Versicherte selbst bei ihrer Krankenkasse einen Versicherungsnachweis anfordern. Gerne dürfen Sie diese Versicherungsbestätigung direkt zu uns faxen lassen (Fax 07131 578884), da wir den Nachweis aufbewahren müssen.
Wir nehmen am HzV-AOK (AOK-Hausarztvertrag) sowie am Hausarztvertrag der BKKen und am Hausarztvertrag der IKK classic teil,
ebenfalls am Hausarztvertrag der Techniker, Audi BKK, DAK, Barmer sowie zahlreicher anderer BKKen sowie der Knappschaft.