Aktuelles
Grippeimpfungen
Wir haben unsere Grippeimpfsaison abgeschlossen und keinen Impfstoff mehr vorrätig.Bitte lassen Sie sich beraten zur Notwendigkeit weiterer Impfungen, z.B. Pneumokoken, RSV oder Gürtelrose.
Erweitern Sie unser Team
Wir suchen eine(n) MFA m/w/d, gerne auch fachfremd ausgebildet. Wir bieten nach gründlicher Einarbeitung eine interessante Tätigkeit in einem tollen Team mit Aufstiegsmöglichkeiten und übertariflichen Konditionen.Ebenso suchen wir einen website- und content-Manager, der uns auch kontinuierlich weiterbetreut.
Ärzte in Weiterbildung
Wir betreuen seit vielen Jahren Ärzte auf dem Weg zum Facharzt (m/w/d) für Allgemeinmedizin. Als Mitglied im Weiterbildungsverbund Heilbronn sowie im KWBW bieten wir eine strukturierte Weiterbildung mit einer Ermächtigung von 24 Monaten für Allgemeinmedizin, aber auch attraktive Ausbildungsmöglichkeiten im Rahmen von Famulaturen oder dem PJ.Übernahme von Patienten in die hausärztliche Betreuung
Momentan ergeben sich viele Nachfragen nach Übernahme der hausärztlichen Betreuung durch Praxisschliessungen ohne Nachfolger.Übernahmen der hausärztlichen Betreuung sind derzeit nur noch in besonderen Fällen möglich, da wir die bislang übernommenen Patienten zunächst gründlich kennenlernen möchten. Sind Sie bereits hausärztlich untergekommen bitten wir von Anfragen abzusehen
Notfallbehandlungen bei akuten Erkrankungen finden natürlich auch bei Vertretungs- oder Neupatienten immer statt.
Gewalt jeder Art
Distanzloses, beleidigendens oder sexuell aggressives Verhalten gegenüber Mitarbeitern oder anderen Patienten führt ohne weitere Warnung zum Ende des Behandlungsverhältnisses und zum Verweis aus der Praxis. Wir praktizieren hier eine Null-Toleranz-Haltung.Die Therapiehoheit und die Budgetverantwortung liegen beim verschreibenden Arzt.
Wunschuntersuchungen, ob apparativ oder Laboruntersuchungen, deren Notwendigkeit sich nicht aus einem Beratungsgespräch ergeben hat, sind grundsätzlich Selbstzahlerleistungen.
Wunschpräparate "aut idem" können nach Verordnung auf einem Privatrezept bei der Krankenkasse eingereicht werden, erstattet wird dann der Betrag, den das rabattierte Präparat gekostet hätte. Ansonsten können "aut idem"-Rezepte nur beinachgewiesener und dokumentierter Allergie/Unverträglichkeit anderer Ersaztpräparate als Kassenrezept ausgestellt werden.
Änderung bei den Vorsorgeuntersuchungen
In der Sitzung des gemeinsamen Bundesausschusses vom 29.03.19 wurde mit Gültigkeit zum 01.04.19 eine Änderung im Bereich der Gesundheitsvorsorgeuntersuchung beschlossen. Künftig kann einmalig zwischen dem 18. und 35. Geburtstag eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt werden, diese beinhaltet eine körperliche Untersuchung und gründliche Anamneseerhebung. Laborleistungen erfolgen bei Risikokonstellationen wie Übergewicht, Bluthochdruck oder familiären Belastungen, es werden neben dem Nüchternblutzucker und einer Urinalanalyse jetzt neu das gesamte Lipidprofil Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin und Triglyzeride bestimmt.Nach dem 35.Lebensjahr wird die Gesundheitsuntersuchung alle 3 Jahre von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, dann aber immer mit dem genannten Laborprofil.
Ausnahme ist weiterhin die Gesundheitsuntersuchung im Hausarztvertrag z.B. der AOK, die jährlich und mit einem größeren Laborprofil durchgeführt wird.
Viele Krankenkassen erstatten inzwischen Präventivleistungen wie z.B. sportmedizinische Untersuchungen vor Aufnahme oder Wiederaufnahme einer regelmäßigen sportlichen Aktivität im Umfang eines checkups für Privatpatienten.Hier können Sie sich über erstattende Krankenkassen informieren.
Diskretion und Hygiene
Da unsere Anmeldung räumlich eingeschränkt ist bitten wir alle Patienten einen diskreten Abstand zu dem Gespräch an der Anmeldung zu wahren und sich weder vorzudrängeln noch uns an den wartenden Patienten vorbei Informationen zuzurufen. Aus hygienischen Gründen bitten wir weiterhin Untersuchungsproben nicht auf den Tresen, sondern auf Aufforderung an den dafür vorgesehenen Platz zu stellen. Patienten mit offensichtlich ansteckenden Infekten müssen weiterhin einen geeigneten Mund-Nase-Schutz tragen.Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Ab dem 25.05.18 gelten strengere Datenschutzrichtlinien. Beachten Sie daher für die Benutzung dieses Internetangebotes die neue DatenschutzerklärungPflicht zur Vorlage der eGK
Bitte beachten Sie, dass für eine Behandlung die elektronische Gesundheitskarte vorgelegt werden muss. Sind Sie (noch) nicht im Besitz einer Gesundheitskarte, dann kümmern Sie sich bitte darum, dass Ihre Krankenkasse uns eine Versicherungsbestätigung, zum Beispiel per Fax, zusendet. Haben Sie diese bei Behandlungsbeginn nicht vorliegen, dann muss Ihnen die Behandlung privat nach der Gebührenordnung für Ärzte mit dem zulässigen Hebesatz abgerechnet werden. Kassenrezepte können ohne Vorlage einer Versichertenkarte ebenfalls nicht ausgestellt werden.Wenn Sie hierfür Ihre Krankenversicherung kontaktieren achten Sie bitte auf eine nicht nur bis zum aktuellen Tag gültige Versicherungsbestätigung, da Sie sonst für jeden neuen Behandlungstermin eine weitere Bestätigung anfordern müssen.
Leider dürfen nur Versicherte selbst bei ihrer Krankenkasse einen Versicherungsnachweis anfordern. Gerne dürfen Sie diese Versicherungsbestätigung direkt zu uns faxen lassen (Fax 07131 578884), da wir den Nachweis aufbewahren müssen. Wir nehmen am HzV-AOK (AOK-Hausarztvertrag) sowie am Hausarztvertrag der BKKen und am Hausarztvertrag der IKK classic teil,
ebenfalls am Hausarztvertrag der Techniker, Audi BKK, DAK, Barmer sowie zahlreicher anderer BKKen sowie der Knappschaft.
